FAQ

Einige Fragen die ich oft bekomme, habe ich hier einmal zusammengefasst:

Was ist der Unterschied zwischen mir als Mütterpflegerin und einer Haushaltshilfe?

Ich als Mütterpflegerin kümmere mich um Dich und Dein Baby. Ich bin umfangreich ausgebildet durch die Babycoachakademie und kann Dich speziell in der Schwangerschaft und im Wochenbett mit Rat und Tat unterstützen und begleiten. Je nach Deinen Bedürfnissen unterscheidet sich mein Aufgabengebiet von Tag zu Tag. Wenn du als Mama eine Stunde Luft zum Erholen benötigst, schaffe ich dir diesen Zeitraum, gern geh ich für Dich einkaufen oder koche eine leckere Mahlzeit für Dich. Außerdem unterstützte ich Dich bei der Säuglingspflege, dem Stillen und Tragen. Mit einem offenen Ohr und einer starken Schulter, stehe ich Dir in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt mental zur Seite. 


Eine Haushaltshilfe kümmert sich ausschließlich um Deinen Haushalt und nicht um Dich, Dein Baby oder Deine individuelle Situation nach der Geburt.

Kann ich eine Hebamme und eine Mütterpflegerin gleichzeitig beanspruchen?

Ja, denn Hebamme und Mütterpflegerin ergänzen sich in Ihrer Arbeit perfekt. Eine Mütterpflegerin achtet z.B. auch darauf, dass die Empfehlungen der Hebamme praktisch umgesetzt werden.

Welche Diagnose benötige ich für einen Antrag auf Haushaltshilfe, der für die Mütterpflege genommen werden kann?

Die Diagnose legt der Gynäkologe, Hausarzt oder die Hebamme fest. Unterstützende Diagnosen zur Bewilligung eines Antrages sind z.B.:

  • Wundheilungsstörung / Geburtsverletzungen
  • Z.n. Kaiserschnitt
  • Ermüdung / Erschöpfung
  • Stillprobleme / Stillrheuma
  • Depressionen
  • Kreislaufprobleme
  • Rectus Diastase

Kann ich eine Mütterpflegerin bereits während der Schwangerschaft buchen?

Gerne bin ich bereits während der Schwangerschaft schon für Dich da. Bei einem entsprechenden Attest über die medizinische Notwendigkeit durch Deinen Arzt übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Mütterpflegerin (evtl. musst du eine geringe Zuzahlung leisten).
Indikationen können sein:

  • Rückenschmerzen
  • Symphysenschmerzen
  • Vorzeitige Wehen / Bettruhe
  • Grundsätzlich Dinge, die Dich daran hindern, Dich und Deine Familie zu versorgen und kein anderer im Haushalt lebender Familienangehöriger (älter als 12 Jahre) dies übernehmen kann.

Wie lange kommt eine Mütterpflegerin zu mir?

Hast du kein ärztliches Attest besteht der Anspruch auf eine Mütterpflegerin in den ersten 6 Tagen nach der Entbindung für max. 8 Stunden am Tag. Darüber hinausgehende Hilfe bedarf einer Verschreibung durch den Arzt oder die Hebamme. Bitte achte bei der Antragsstellung darauf, wie lange Deine Wunschmütterpflegerin tägliche Kapazitäten hat und ob sich das mit Deinem Bedarf auch deckt.

Wer kommt für die Kosten auf?

Mütterpflege:
Viele der gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten einer Mütterpflegerin auf. Grundlage hierfür ist der §24 SGB V: Haushaltshilfe bei Gründen die auf Schwangerschaft und/oder die Geburt der Frau zurückzuführen sind (zuzahlungsfrei). Voraussetzungen hierfür ist eine ärztliche Verschreibung von einem Arzt Deines Vertrauens. Im Krankheitsfall tritt §38 SGB V ein, hierfür wird auch eine Verschreibung durch einen Arzt benötigt, außerdem muss ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 Jahren sein. Die Zuzahlung beträgt hier maximal 5-10% der Kosten pro Kalendertag. Bei beiden Fällen ist es Voraussetzung, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann (Urlaub des Partners/Elternzeit). Falls Du privat versichert bist, solltest Du Dich bei Deiner Krankenkasse erkundigen, ob sie sich an den Kosten beteiligt. 

Wer stellt einen Antrag bei der Krankenkasse? 

Du, als versicherte Person, beantragst bei Deiner Krankenkasse die Genehmigung einer Mütterpflegerin. Das Antragsformular kannst Du Dir zusenden lassen oder ganz einfach auf der Website Deiner Krankenkasse downloaden. Achte hier darauf, dass eine Mütterpflegerin derzeit noch als Haushaltshilfe abgerechnet wird und sich das Antragsformular meist darauf bezieht. Es ist sinnvoll, diesen Antrag bereits einige Zeit vor der Geburt zu stellen, bzw. bei Deiner Krankenkasse nachzufragen, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Die Bescheinigung über die Geburt des Kindes kann meist nachgereicht werden.
 

Kann ich die Mütterpflegerin auch privat bezahlen?

Selbstverständlich, Du bestimmst dabei die Dauer und den Umfang meiner Hilfe.